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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Motorradtransport und zusätzl. Reiseleistungen

Zif. 1: Anmeldung & Vertragsabschluss

Mit der Anmeldung bieten Sie der Westerfeld Transporte & Reisen GmbH den Abschluss eines Transportauftrags verbindlich an. Die Anmeldung muss schriftlich per Brief oder E-Mail erfolgen. Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Mündliche Zusatzvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.

Zif. 2: Zahlungsbedingungen

(1) Nach Erhalt unserer Auftragsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtbetrags fällig. Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten.
(2) Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Transportbeginn zu begleichen.
(3) Bei Nichtzahlung der fälligen Beträge behalten wir uns vor, den Transportauftrag zu stornieren und bereits geleistete Zahlungen einzubehalten.

Zif. 3: Transportbedingungen

(1) Abmessungen: Unser Stockmaß für Transporte beträgt L 235 cm, B 95 cm, H 140 cm. Für Motorräder, die diese Maße überschreiten, berechnen wir einen Aufschlag.
(2) Tankfüllung: Der Tank darf für den Transport maximal zu ¼ gefüllt sein. Der Halter haftet für Schäden, die durch ausgetretenes Öl oder Benzin entstehen.
(3) Zubehör: Frontscheiben sind auf die niedrigste Stufe einzustellen. Nicht originale Zubehörteile (z. B. Zubehörscheiben, Seitenkoffer, Topcase) müssen demontiert werden. Diese werden von uns gesondert verpackt.
(4) Lagerung: Die Motorräder sind vor und nach dem Transport in unserer Lagerhalle mitversichert. Die Termine zur Abgabe und Abholung werden individuell vereinbart, in der Regel auf den nächstliegenden Samstag.
(5) Lagermiete: Bei verspäteter Abholung des Motorrads berechnen wir eine Lagermiete von 5 € pro Tag und Motorrad.
(6) Transportschäden: Eventuelle Schäden müssen unverzüglich bei Übernahme durch unseren Fahrer gemeldet werden. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen.

Zif. 4: Gepäckmitnahme

(1) Kostenlose Mitnahme: Motorradschutzkleidung in einfacher Ausführung kann in einer Tasche oder Rolle kostenlos transportiert werden.
(2) Zusätzliches Gepäck: Seitenkoffer, Topcase, Reisetaschen oder ähnliches Gepäck werden gegen Aufpreis transportiert. Die Kosten sind dem Transportauftrag zu entnehmen.

Zif. 5: Haftung

(1) Verbraucher: Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB haftet die Westerfeld Transporte & Reisen GmbH gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung ist auf 8,33 SZR/kg (ca. 10,00 €/kg) begrenzt.
(2) Unternehmer: Für Kunden, die keine Verbraucher sind, gelten die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
(3) Ausschlüsse: Lack- und Kratzschäden sind von der Haftung ausgeschlossen. Wir haften nicht für Schäden, die durch Drittanbieter (oder Drittdienstleister) verursacht werden.
(4) Sorgfaltspflicht: Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die Auswahl der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen.

Zif. 6: Versicherung

(1) Transportversicherung: Die Transportversicherung ist im Transportpreis enthalten und deckt die gesetzliche Haftung gemäß § 431 ff. HGB ab (8,33 SZR/kg, ca. 10,32 €/kg, Stand 04.12.2019).
(2) Zusatzversicherung: Eine Zusatzversicherung (KRAVAG) kann abgeschlossen werden. Diese deckt Totalverlust, Totalschaden und Abbrennen des Motorrads bis zum Wiederbeschaffungswert ab. Der genaue Umfang wird auf Anfrage mitgeteilt.

Zif. 7: Zusatzleistungen

(1) Gepäck: Zusätzliches Gepäck (z. B. Topcase, Seitenkoffer) muss für den Transport abgebaut und angemeldet werden. Die Kosten sind dem Transportauftrag zu entnehmen.
(2) Flugbuchungen: Flüge werden zum tagesaktuellen, günstigsten Tarif gebucht. Extras wie Sitzplatzreservierung oder Stornomöglichkeit sind nicht enthalten.

Zif. 8: Rücktritt & Umbuchung

(1) Rücktritt: Ein Rücktritt vom Vertrag ist jederzeit schriftlich möglich. Bei Rücktritt bis 8 Wochen vor Transportbeginn fallen 25 % des Transportpreises an. Bei Rücktritt innerhalb von 8 Wochen vor Transportbeginn fallen 80 % des Transportpreises an.
(2) Zusatzleistungen: Kosten für bereits gebuchte Flüge und Unterkünfte werden nur erstattet, soweit der jeweilige Anbieter dies vorsieht.
(3) Namensumbuchungen: Gebühren für Namensumbuchungen trägt der Auftraggeber.

Zif. 9: Rabattaktionen

Rabattaktionen gelten ausschließlich für Motorrad-Komplettreisen und sind nicht mit anderen Rabatten kombinierbar.

Zif. 10: Rabattregelungen bei Folgeaufträgen

(1) Gewährung: Rabatte bei Folgeaufträgen sind an die Bedingung geknüpft, dass der Auftraggeber innerhalb von 12 Monaten mindestens 2 Folgeaufträge erteilt.
(2) Rückforderung: Bei Nichtinanspruchnahme wird der Rabatt rückwirkend in Rechnung gestellt.
(3) Fälligkeit: Die Nachzahlung ist sofort fällig. Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gelten ab dem 30. Tag nach Rechnungseingang.

Zif. 11: Fotos & Videos

(1) Verwendung: Wir erstellen Fotos und Videos für Werbezwecke, die auf unserer Website und in sozialen Netzwerken veröffentlicht werden können.
(2) Widerspruch: Wer dies nicht wünscht, muss uns vor Reiseantritt schriftlich informieren. Nummernschilder werden unkenntlich gemacht, Gesichter auf Wunsch ebenfalls.

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